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Anlässlich
der Tagung der Zuchtverantwortlichen der Mitgliedsvereine des VDH am
8.-9. November 2003 fand die Meinung, dass die Impfung von Hunden gegen
gefährliche Infektionskrankheiten ohne Alternative ist, volle
Zustimmung. Kritisch wurden die oft divergierenden Auffassungen von Tierärzten
zum Impfmanagement angesprochen. Wir folgen dem Wunsch
der Teilnehmer, dazu eine Empfehlung zu geben, die dem gegenwärtigen
Stand der Erfahrungen und des Wissens entspricht.
Diese von Herrn Prof. Dr. Uwe Truyen und Herrn Prof. Hans Wunderlich
erarbeitete Empfehlung wird auch vom wissenschaftlichen Beirat des VDH
uneingeschränkt unterstützt.
Zielstellung:
- Die
Grundimmunisierung der Welpen muss
so gestaltet sein, dass ein
optimaler Übergang vom maternalen Schutz zur Impfimmunität
erfolgt, ohne die Jugendentwicklung des Hundes nachhaltig zu
beeinflussen.
- Die
Wiederholungsimpfungen sollen eine solide Populationsimmunität
erzeugen und aufrechterhalten.
Gegen
welche übertragbaren Infektionskrankheiten sollte obligatorisch („Core“-
Komponente) geimpft werden:
- Tollwut
- Staupe
- HCC
- Parvovirose
- Leptospirose
Gegen
welche übertragbaren Infektionskrankheiten sollte nach Einschätzung
des Gefährdungsgrades fakultativ („non core“-Komponente) geimpft
werden:
- Zwingerhusten
- Borreliose
- Herpes
Folgendes
Schema der Grundimmunisierung sollte für jeden Welpen verbindlich sein,
da es ein Maximum an Wirksamkeit verspricht:
Grundimmunisierung
8te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose
(wahlweise hochtitriger Impfstoff Staupe, Parvovirose)
12te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
16te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
15ter Lebensmonat
1 Wiederholungsimpfung
Bei besonderer Gefährdung des Wurfes sind Impfungen in der 6.
Lebenswoche mit hochtitrigen Impfstoffen möglich.
Die Impfungen tragender Hündinnen ist nicht anzuraten. Anstehende
Wiederholungsimpfungen sollten rechtzeitig (14 Tage) vor der Hitze, die
zur Bedeckung vorgesehen ist, erfolgen.
Wiederholungsimpfungen
Der höheren Praktikabilität wegen wird, solange keine anderen
gesicherten Erkenntnisse vorliegen, die Beibehaltung des jährlichen (12
Monate) Rhythmus empfohlen.
Des weiteren wird empfohlen, zur Zusammenführung von Hunden
(Veranstaltungen: Ausstellungen, Prüfungen, Training, Welpenstunden)
nur geimpfte Hunde zuzulassen.
Gleichzeitig sollten keine Veranstaltungen besucht werden , an denen
Hunde ohne gesicherten Impfstatus teilnehmen.
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